Reitabzeichen 5 und 4

Kursgebühr: 350€, mit eigenem Pferd 300€,

Basispass mit Kurs 50€

Nur Basispass 100€

Reitabzeichen 5

Voraussetzungen für das Reitabzeichen 5 sind:

  • die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört,
  • der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
  • Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

 

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
  • Hilfszügel sind zugelassen
  • Reiten ohne Bügel in allen Gangarten

2. Teilprüfung Springen
a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
  • Station 2: Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
  • Station 3: Kenntnisse zur Unfallverhütung
  • Station 4: Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

Reitabzeichen 4

Voraussetzungen für das Reitabzeichen 4 sind:

  • die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört,
  • der Besitz des Reitabzeichen 5 und
  • die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
  • Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird;
  • Hilfszügel sind nicht erlaubt.

2. Teilprüfung Springen

  • a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
  • b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen
  • Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung
  • Station 2: Fitness des Reiters
  • Station 3: Grundausrüstung eines Reitpferdes

Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.


Reitabzeichen 4 (Dressur)
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung
  • Station 2: Fitness des Reiters
  • Station 3: Grundausrüstung eines Reitpferdes

Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.



Reitabzeichen 4 (Springen)
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Springen
Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen

2. Teilprüfung Dressur
Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung
  • Station 2: Fitness des Reiters
  • Station 3: Grundausrüstung eines Reitpferdes

Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.



Reitabzeichen 4 (Gelände)
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Gelände
Stilgeländeritt Klasse A

2. Teilprüfung Dressur
Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Geländepferden

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung
  • Station 2: Fitness des Reiters
  • Station 3: Grundausrüstung eines Reitpferdes

Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.