Kursgebühr: 350€, mit eigenem Pferd 300€,
Basispass mit Kurs 50€
Nur Basispass 100€
Voraussetzungen für das Reitabzeichen 5 sind:
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
2. Teilprüfung Springen
a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen
Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in
einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung
Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Voraussetzungen für das Reitabzeichen 4 sind:
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
2. Teilprüfung Springen
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in
einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung
Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Reitabzeichen 4 (Dressur)
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft
2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen
erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten
wiederholt werden.
Reitabzeichen 4 (Springen)
Was wird
verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Springen
Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen
2. Teilprüfung Dressur
Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter
5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die
Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Reitabzeichen 4 (Gelände)
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Gelände
Stilgeländeritt Klasse A
2. Teilprüfung Dressur
Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Geländepferden
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in
einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.