Fahrabzeichen DFA 5 und DFA 4, Pferdeführerschein Umgang, Longierabzeichen

Kutschenführerschein A

Voraussetzungen für den Kutschenführerschein A

Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A besteht aus einem Praxis- und Theorieteil.

 

Lehrgangsteilnehmer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können ist es notwendig, in Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den Pferdeführerschein Umgang noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.

 

Lehrgang mit Theorie und Praxis

Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu absolvieren.

Buchempfehlung: Der Kutschenführerschein, FN-Verlag

Fahrabzeichen DFA5

Das Fahrabzeichen DFA5,  ist der sinnvolle Einstieg für alle, die in das faszinierende Hobby  „Fahren“ einsteigen möchten. Es gibt kein Mindestalter. Der  Kurs ist auch für Kinder und Jugendliche geeignet.

Voraussetzung zur Prüfung ist der Besitz des Pferdeführerscheins Umgang, der bei uns im Rahmen des Kurses erworbent werden kann.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, welcher ein- oder zweispännig auf der Straße und dem Platz stattfindet.

Mit dem Bestehen der Prüfung ist man automatisch berechtigt, den sogenannten "Kutschenführerschein A" zu führen.

Inhaber des DFA IV sind startberechtigt im Turniersport in E und A Prüfungen.

 

Der praktische Teil:

  • sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
  • richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern
  • Fahren und Beherrschen eines Ein- und/oder Zweispänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung (Achenbachsystem) auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr gemäß Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5
  • Beurteilt werden
  • Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers. 

Theoretische Inhalte:

  • Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen der Kl. E
  •  Tierschutzgesetz, Transport, Straßenverkehrsrecht, Versicherungsvorschriften, Grundzüge der LPO
  •  Unfallverhütung, Sicherheit von Kutsche und Geschirr

 Buchempfehlung: Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5, Fahren
FN-Verlag

 

Pferdeführerschein Umgang

Aufgabe des Vorbereitungslehrgangs zum Pferdeführerschein Umgang ist, dem Teilnehmer Handlungskompetenz zum sicheren und pferdegerechten Umgang mit dem Pferd in alltäglichen Situationen zu vermitteln. Dabei werden grundlegende Kenntnisse des Pferdeverhaltens erarbeitet und das Führen des Pferdes unter Sicherheitsaspekten in praxisbezogenen Aufgabenstellungen geübt.

Der Lehrgang zum Pferdeführerschein Umgang vermittelt ein Grundverständnis zu den Themenbereichen Umgang, Haltung und Fütterung des Pferdes und trägt so zu einer fundierten Ausbildung von Pferdefreunden bei.

Der Pferdeführerschein fördert den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit dem Pferd.

Als Vorbereitungsliteratur und Prüfungsrichtschnur gelten die Bücher „Pferdeführerschein Umgang“ und „Umgang & Bodenarbeit. Prüfungswissen rund ums Pferd“ (Erhältlich im FNverlag, Warendorf)


Fahrabzeichen DFA 4

Wenn Ihr Interesse in Richtung des höherklassigen Turniersports  oder später zum Viererzugfahren geht, dann ist dieses Abzeichen die logische Fortsetzung in Ihrer Ausbildung . Auch beim DFA 4 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des DFA 4 müssen Sie allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des DFA 5 sein. Auch diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, welcher ein- oder zweispännig überwiegend auf dem Platz stattfindet.
Sie fahren eine A-Dressuraufgabe, sowie einen A-Hindernisparcours oder eine speziell dafür geschaffene Prüfungsaufgabe, die eine Kombination aus beiden ist. Außerdem gehören Grundkenntnisse des Longierens zum Prüfungsinhalt.

 

Praktischer Teil

  • sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
  •  richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern
  • Fahren einer Dressurprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft
  • Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse A gemäß Aufgabenheft
  • Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers.
  • Longieren mit der einfachen Longe

 Theoretische Inhalte

  • Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen der Kl. A
  • Exterieurlehre/Veterinärkunde
  • Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport/ Leistungsprüfungswesen

 Buchempfehlung: Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5, Fahren
FN-Verlag

 


Longierabzeichen 5 (LA 5)

Kursgebühr: 250€

 

Voraussetzungen für Longierer und Pferd

Voraussetzung für den Erwerb des LA 5 ist die Mitgliedschaft in einem

Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder

Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispasses Pferdekunde

oder der Reitabzeichen (RA) 7 und 6 und die Teilnahme an einem

Vorbereitungslehrgang. Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen

mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer

Prüfung sollten nicht mehr als drei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.

 

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen, die

an einem Tag abgelegt werden.

 

1. Teilprüfung Longieren

Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren,

Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen

werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam

des Pferdes.

 

Beurteilt werden:

Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)

Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel

Sicherheit beim Handwechsel

Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren

Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit

 

2. Teilprüfung Stationsprüfungen

Station 1

Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren

(Longier-/Reitlehre)

Station 2

Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Station 3

Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen

(z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth),

systematische Desensibilisierung (Umweltreize)